KBR: Faire Regelungen für "übergreifenden internen Arbeitsmarkt" mit Schaeffler

06.02.2024 | Information des Konzernbetriebsrats (KBR) der Vitesco Technologies Group AG

Der Konzernbetriebsrat (KBR) der Vitesco Technologies Group AG setzt sich für faire Regelungen für den aktuell entstehenden „übergreifenden internen Arbeitsmarkt“ ein. Es darf nicht sein, dass VT-Beschäftigten bei einem vorzeitigen Jobwechsel in Richtung Schaeffler-Konzern Nachteile entstehen. Deshalb müssen Elemente wie zum Beispiel Firmenzugehörigkeit, Betriebsrenten oder Fristen zum Kündigungsschutz ebenso beachtet werden wie Abfindungsleistungen bei von Restrukturierung betroffenen Standorten.

Zum Hintergrund: Der „übergreifende Arbeitsmarkt“ ist in beiden Unternehmen durch die Veröffentlichung von Stellenausschreibungen bereits aktiviert worden. Aktuell erhalten die Betriebsräte deshalb bereits Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die sich bewerben wollen. Dafür gibt es aktuell noch keine verbindlichen Regeln. Bis es die gibt, müssen die Beschäftigten selbst auf entsprechende Vertragsvereinbarungen achten.

Der KBR strebt deshalb zeitnah eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bzw. den Arbeitgebern an. Wir werden dazu die Kolleginnen und Kollegen der Schaeffler-Betriebsräte ansprechen. Grundlage für eine Vereinbarung könnten bestehende Regelungen anderer Unternehmen sein. In diesen wird der Bestandsschutz beim Wechsel von einer Konzerngesellschaft in eine andere geregelt. 

Der KBR vertritt die Auffassung, dass eine solche Regelung eine gute Grundlage für eine Vereinbarung ist, um die Arbeitsplatzwechsel vor und auch nach Vollzug der Übernahme der Vitesco Technologies Group AG durch den Schaeffler-Konzern fair und flexibel handhaben zu können. Bis es eine solche Regelung gibt, setzen wir darauf, dass uns der Arbeitgeber rechtzeitig informiert, einbezieht und unsere Rechte beachtet.

Für den KBR: 

Torsten Buske (Vorsitzender, Bebra), Carola Rühl (stellv. Vorsitzende, Schwalbach) 

Von: Ralf Müller

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